Kirche versteht sich als Gemeinschaft von lebenden und verstorbenen Menschen, die an Christus glauben und auf ihn vertraut haben. Deshalb ist auch der Abschied von einem Menschen eine Feier des Glaubens.
Meistens finden die Trauerfeiern in den Kapellen unserer Friedhöfe statt. In besonderen Fällen (z.B. wenn mehr als 60 Trauergäste erwartet werden), sind Trauergottesdienste auch in unseren Kirchen oder Gemeindekapellen möglich.
Wenn es eine besonders enge Beziehung zur heiligen Messfeier gibt, kann auch eine Seelenmesse (auch Exequien oder Auferstehungsmesse genannt) gefeiert werden. Die Aufbarung des Sarges oder der Urne ist dabei möglich. Eine Messfeier ist nur in Kirchen möglich.
Die Form der Bestattung legen Sie mit einem Beerdigungsinstitut fest.
Melden sie dort Ihre Wünsche an. Die weiteren Terminabsprachen für einen Trauergottesdienst in einer Kapelle oder einer Seelenmesse in einer Kirche sowie für eine katholische Bestattung werden dann vom Beerdigungsinstitut mit dem Pastoralbüro getroffen.
Vor der Trauerfeier nimmt ein Seelsorger mit den Hinterbliebenen Kontakt auf.
Eine Seelenmesse (Exequien) ist nur dann sinnvoll, wenn der oder die Verstorbene und auch die Angehörigen einen vertrauten Bezug zur Heiligen Messe haben.
Messintentionen - Sechswochenamt
Wer den Verstorbenen besonders Christus dem Erlöser anempfehlen möchte, hat darüber hinaus die althergebrachte Möglichkeit einer Messintention. Das bedeutet: In einer von Ihnen ausgewählten Messe wird der Name des Verstorbenen (oder seiner Familie) genannt und für ihn ganz besonders gebetet.
Das kann in einer Sonntags- oder Werktagsmesse direkt nach der Beerdigung geschehen, wenn es keine eigene Seelenmesse gab. Das kann nach altem Brauch aber auch ungefähr nach sechs Wochen und nach etwa einem Jahr geschehen.
Melden Sie die Messintention in dem Pfarrbüro der jeweiligen Kirche an. (Stipendiumgebühr: 5,-€)