Kirche versteht sich als Gemeinschaft von lebenden und verstorbenen Menschen, die an Christus glauben und auf ihn vertraut haben. Deshalb gehört auch der Abschied von einem Menschen in die Kirche. In allen Kirchen und Kapellen sind Trauerfeiern möglich. Diese werden als Wortgottesdienst gefeiert. Wenn es eine besonders enge Beziehung des Verstorbenen oder seiner Verwandten zur Messfeier gibt, kann auch eine Seelenmesse (auch Exequien oder Auferstehungsmesse genannt) gefeiert werden. Die Aufbarung des Sarges oder der Urne ist dabei möglich. Natürlich kommen unsere Geistlichen für einen Trauergottesdienst auch in die Friedhofskapellen. Eine Messfeier ist aber nur in Kirchen möglich.
Die Form der Bestattung legen Sie mit einem Beerdigungsinstitut fest.
Melden sie dort Ihre Wünsche im Hinblick auf eine Feier in den Kirchen an. Die weiteren Terminabsprachen für einen Trauergottesdienst in einer Kapelle oder einer Seelenmesse in einer Kirche sowie für eine katholische Bestattung werden dann vom Beerdigungsinstitut mit dem Pastoralbüro getroffen.
Vor den Trauerfeiern nimmt ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin mit den Hinterbliebenen Kontakt auf.
Eine Seelenmesse (Exequien) ist nur dann sinnvoll, wenn der oder die Verstorbene und auch die Angehörigen einen vertrauten Bezug zur Heiligen Messe haben.
Wer den Verstorbenen besonders Christus dem Erlöser anempfehlen möchte, hat darüber hinaus die althergebrachte Möglichkeit einer Messintention. Das bedeutet: In einer von Ihnen ausgewählten Messe wird der Name des Verstorbenen (oder seiner Familie) genannt und für ihn ganz besonders gebetet.
Das kann in einer Sonntags- oder Werktagsmesse direkt nach der Beerdigung geschehen, wenn es keine eigene Seelenmesse gab. Das kann nach altem Brauch aber auch ungefähr nach sechs Wochen und nach etwa einem Jahr geschehen.
Melden Sie die Messintention in dem Pfarrbüro der jeweiligen Kirche an. (Stipendiumgebühr: 5,-€)